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Aktionen gegen Zwangsverteidiger in Westberlin
Mai 1978 – Erklärung der Revolutionäre
Zellen zu den Anschlägen gegen Zwangsverteidiger beim Lorenz-Drekmann
Prozess
In Anbetracht der Tatsachen, dass gegenwärtig in einem weiteren großen
Prozess* gegen die Guerilla in der BRD und Westberlin versucht wird, den bewaffneten
sozialrevolutionären Kampf zu kriminalisieren, indem die Staatsschutzorgane
ihn durch die Mühlen der Justiz zu drehen versuchen, dass der Versuch unternommen
wird, die Vernichtung der gefangenen Genossen zu legalisieren im Rahmen von Haftbedingungen
und Kontaktsperregesetz, dass der Prozess im Rahmen des BAW-Konzepts still und
reibungslos über die Bühne gehen soll und deshalb die Wahlverteidiger
diskriminiert und die Öffentlichkeit eingeschränkt wird,
dass die Zwangsverteidiger nur dazu dienen, dem Prozess ein Deckmäntelchen
von bürgerlicher Legalität zu geben und dass ihre Mitwirkung im Falle
eines Ausschlusses von Wahlverteidigern und gefangenen Genossen einen Geisterprozess
ermöglichen wird, dass die Zwangsverteidiger also Bullenfunktion erfüllen,
haben wir auf Hohlas Beine geschossen und Krummheures Karre garniert.
Die Zwangsverteidiger sollen wissen, dass sie nicht auf Kosten der gefangenen
Genossen das große Geld kassieren können.
Sollten sie weiterhin auf diese Art die dicke Kohle machen wollen, werden
sie mit weitergehenden Konsequenzen als jetzt zu rechnen haben!
Solidarität mit den Gefangenen!
Den bewaffneten Kampf entwickeln!
* Vor dem Berliner Kammergericht beginnt am 11. April 1978 der „Lorenz-Drenkmann
Prozeß“ gegen Ralf Reinders, Ronald Fritzsch, Till Meyer, Fritz
Teufel, Gerald Klöpper und Andreas Vogel.
Literatur: Rote Hilfe Landesverband Berlin (Hg.): Materialien zum Prozeß gegen
Ralf Reinders ... Berlin: Selbstverlag, 1978 |
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